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Latente Steuererhöhung! (8. April, 26. April, 7. Mai, 22. Juni, 19. Juli 2011) Eine schleichende, von der Öffentlichkeit kaum wahrnehmbare Anhebung der Grunderwerbsteuer macht seit Monaten die Runde. Soll heißen, bei jedem Eigentümerwechsel von Grund und Boden langen die Landeskassen immer ungenierter hin. Jüngstes Beispiel, der Thüringer Landtag hat soeben eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent beschlossen. Der Clou, die Erhöhung tritt bereits am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Die Grunderwerbsteuer kann als klassische Länder-Steuer bezeichnet werden. Bekanntermaßen haben bereits zum 1. Januar 2011 vier Bundesländer (Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und das Saarland) die Grunderwerbsteuer erhöht. Nordrhein-Westfalen prüft derweil eine Anhebung von derzeit 3,5 auf 5 Prozent. Wie diese Prüfung ausfallen wird, kann sich jeder vernunftbegabte Mensch denken!. 2010 betrug das Grunderwerbsteueraufkommen in Thüringen 56,4 Mio. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2009 gab es eine Steigerung des Aufkommens um knapp 11 Prozent. Mit der durch den Landtag beschlossenen Erhöhung wird mit einem Steuermehraufkommen von rund 22 Mio. Euro pro Jahr gerechnet. Seit im Jahre 2006 die so genannte Föderalismusreform (Änderung des Grundgesetzes) verabschiedet worden ist, soll heißen, die Länder dürfen seither über den Grunderwerbsteuersatz eigenmächtig bestimmen, wundert es niemanden mehr, wenn diese nun regen Gebrauch davon machen. Als erste haben Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt diese Steuer erhöht, die nacheinander den bis dahin in ganz Deutschland einheitlich geltenden Steuersatz von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöhten. Als Nächste haben diese Steuer die bereits genannten vier Bundesländer Brandenburg, Anhebung auf 5 Prozent, Bremen und Niedersachsen erhöhten auf 4,5 Prozent und das Saarland immerhin auf nur 4 Prozent zum 1. Januar 2011 angehoben. Schleswig-Holstein (Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 15. Dezember 2010) kommt ab dem 1. Januar 2012 hinzu, so dass auch hier die Grunderwerbsteuer auf 5 Prozent steigen wird. Die Erhöhung, die voraussichtlich zu Mehreinnahmen von rund 80 Mio. Euro pro Jahr führt, soll zur Senkung der Neuverschuldung ausgegeben werden. Tolle Leistung: An eine Tilgung von Schulden denkt wohl schon gar keiner mehr! Das Wort „Schuldentilgung“ ist bei Politikern, ähnlich einem Demenzkranken, in den Gehirnzellen scheinbar schon abgestorben.
Apropos: Grunderwerbsteuer Die Höhe der Grunderwerbsteuer bemisst sich im Normalfall nach der Gegenleistung. Ist keine Gegenleistung vorhanden, zum Beispiel bei Einbringung eines Grundstückes, ist Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer der Grundbesitzwert. Die Grundsteuer beträgt (betrug) 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Eine Eintragung in das Grundbuch erfolgt erst, wenn die Grundsteuer entrichtet wurde. Der Kaufpreis eines Grundstücks unterliegt der Grunderwerbsteuer. Dies gilt auch dann, wenn Erschließungskosten und Beiträge für Naturschutzausgleichsmaßnahmen im Kaufpreis enthalten sind. Bei einer wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Verbindung zwischen dem Grundstücksverkäufer und der Firma, die ein Gebäude auf das erworbene Grundstück errichtet, fällt für den Grund und Boden sowie für das Gebäude Grunderwerbsteuer an. Kommt es dabei zur Erhebung von Grundsteuer auf ein bereits mit Umsatzsteuer belastetes Gebäude, so ist dies rechtens. Die Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten ist laut BFH verfassungswidrig. Nach Auffassung des BFH (Bundesfinanzhof) ist die weitere Anwendung der §§ 138 ff. BewG für die Grunderwerbsteuer verfassungswidrig, weil sie aufgrund des einheitlichen Steuersatzes der Grunderwerbsteuer zu willkürlichen und zufälligen Besteuerungsergebnissen führten und daher mit dem Gleichheitssatz unvereinbar seien.
Zum Abschluss muss die Frage erlaubt sein: Wie lange können und wollen wir uns eigentlich noch 16 Bundesländer und hoch verschuldete Stadtstaaten leisten, die alle samt Jahr ein, Jahr aus weiter üppige Schulden machen und nichts an ihrem Handeln und Tun verändern? Ganz nach dem Motto: Was gehen uns eigentlich nachfolgende Generationen an? umo |
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