Vorsicht: Kapitalschwäche! (25. 06. 03)
Worüber die Branche allzu gern schweigt, jetzt ist es Gewissheit. Der so genannte Stress-Test, initiiert von der BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht, bringt es schonungslos ans Tageslicht. Viele Lebensversicherer kämpfen mit einer ungeahnten Kapitalschwäche, deren Ausmaß größer ist, als viele ange-nommen haben. Was sollten Makler und Versicherungsnehmer jetzt beachten?

Viele Versicherer, darunter auch namhafte Gesellschaften, haben den A-Test der BaFin nicht bestanden. Ein größerer Teil verschweigt bislang das Ergebnis. Eine Bewertung dieser Haltung ist jedem selbst überlassen. Die Folge: Makler, die Neugeschäfte bei einem "gestressten" Versicherer abschließen, sollten sich über deren Risikotragfähigkeit informieren, da aus dem Ergebnis des Stress-Testes ein deutlich erhöhtes Haftungsrisiko hervorgeht.

Warnsignale beachten!
Im Ergebnis des Stress-Testes werden klare Warnsig-nale in Bezug auf Eigenkapitalausstattung und Zah-lungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften aufge-zeigt. Ein nicht Bestehen des Stress-Testes, wie es die Auflistung der Fitch-Ratings Ltd. verdeutlicht, heißt aber noch lange nicht, dass derjenige Versicherer hoffnungslos überschuldet und zahlungsunfähig ist. Es bedeutet lediglich: Er ist "unterkapitalisiert". Es beste-hen also berechtigte Zweifel daran, in wie weit er seine Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden mit den As-
 

sets (Vermögen) des Deckungsstocks (Stocks = Aktien) abzudecken pflegt. Klar ist jedoch, weitere Schocks an den Kapitalmärkten wären für diese Unternehmen nur schwer zu verkraften. Eine weitere Überschuldung wäre die logische Folge.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Ein bekanntes Zitat, das sich auch hier heranziehen lässt. Diverse, anerkannte Schadensersatzforderungen gegen Ver-mittler (z.B. geschlossene Immo-Fonds und Wertpapiere) belegen diese These eindeutig. Somit gebietet es die Sorgfaltspflicht gegenüber dem Kunden (Versi-cherungsnehmer), sich ausführlich und umfassend über die Lage des zur Ver-mittlung anstehenden Versicherers zu informieren und es dem Kunden klipp und klar mitzuteilen. Das heißt: Die Kunden über das Risiko und die Chancen auf-klären!
Denkt man in diesem Zusammenhang an die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht, so verschärft sich dieser Sachverhalt noch stärker. Seien Sie klug und informieren Sie sich rechtzeitig: Vorsprung durch Wissen!
Lesen Sie die Fitch-Ratings-Übersicht unter: Stress-Test Ergebnisse.
Weitere Infos unter: www.bafin.de