Richtig rechnen nach EnEV (28. 09. 02)
Erstmals wurden gebäudetechnische und anlagentechnische Werte in einer Verordnung zusammengefasst. Genauer gesagt: Aus der WSchVO 95 und der Heizungsanlagen-Verordnung wurde die neue EnEV, die seit 1. Februar 2002 in Kraft ist. Wie aber bestimme ich letztendlich den geforderten Primär-Energie-Bedarf?
Zuerst wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes laut Grafik ermittelt. Danach kommen die heizungstechnischen Werte hinzu, die entweder dazu gerechnet oder abgezogen werden. So erhält man den Energie-Bedarf. Der Energie- Bedarf, auch Endenergie genannt, wird nun mit dem Primärenergie-Kennwert des Energieträgers (Kohle, Gas, Öl oder Strom) multipliziert. Im Endergebnis erhalten Sie den Primär-Energie-Bedarf, auf den es nach EnEV künftig ankommt, für ihre bauliche Anlage.
Der Gesetzgeber hat übrigens in der EnEV folgende Grenzwerte für eine nachträgliche Modernisierung festgesetzt:

Steildach U <0,30 W/(qmK)
Flachdach U <0,25 W/(qmK)
Fenster
U <1,50 W/(qmK) (Austausch der Verglasung)
Fenster U <1,70 W/(qmK) (Austausch des gesamten Fensters)
Außenwand U <0,45 W/(qmK) (bei Innendämmung)
Außenwand U <0,35 W/(qmK) (bei Außendämmung)
Wände + Decken U <0,50 W/(qmK) (Dämmung auf beheizter Seite, W + D gegen unbeheizten Raum/Erdreich)
Wände + Decken U <0,40 W/(qmK) (Dämmung auf unbeheizter Seite, W + D gegen unbeheizten Raum/Erdreich)
Außentür U <2,90 W/(qmK)

So berechnen Sie richtig nach der EnEV!

Grafik: created by umo, Hinweis: < = kleiner gleich