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Richtig
rechnen nach EnEV (28. 09. 02)
Erstmals wurden gebäudetechnische und anlagentechnische
Werte in einer Verordnung zusammengefasst. Genauer gesagt: Aus der WSchVO
95 und der Heizungsanlagen-Verordnung wurde die neue EnEV, die seit
1. Februar 2002 in Kraft ist. Wie aber bestimme ich letztendlich den
geforderten Primär-Energie-Bedarf?
Zuerst wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes
laut Grafik ermittelt. Danach kommen die heizungstechnischen Werte hinzu,
die entweder dazu gerechnet oder abgezogen werden. So erhält man
den Energie-Bedarf. Der Energie- Bedarf, auch Endenergie genannt, wird
nun mit dem Primärenergie-Kennwert des Energieträgers (Kohle,
Gas, Öl oder Strom) multipliziert. Im Endergebnis erhalten Sie
den Primär-Energie-Bedarf, auf den es nach EnEV künftig ankommt,
für ihre bauliche Anlage.
Der Gesetzgeber hat übrigens in der EnEV folgende Grenzwerte für
eine nachträgliche Modernisierung festgesetzt:
| Steildach |
U
<0,30 W/(qmK) |
| Flachdach |
U
<0,25 W/(qmK) |
Fenster
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U
<1,50 W/(qmK) (Austausch der Verglasung) |
| Fenster |
U
<1,70 W/(qmK) (Austausch des gesamten Fensters) |
| Außenwand |
U
<0,45 W/(qmK) (bei Innendämmung) |
| Außenwand |
U
<0,35 W/(qmK) (bei Außendämmung) |
| Wände
+ Decken |
U
<0,50 W/(qmK) (Dämmung auf beheizter Seite, W + D gegen
unbeheizten Raum/Erdreich) |
| Wände
+ Decken |
U
<0,40 W/(qmK) (Dämmung auf unbeheizter Seite, W + D gegen
unbeheizten Raum/Erdreich) |
| Außentür |
U
<2,90 W/(qmK) |
So
berechnen Sie richtig nach der EnEV!
Grafik:
created by umo, Hinweis: < = kleiner gleich
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