Einfacher,
schneller und billiger (16. 02. 03)
Die neue Hessische Bauordnung (HBO), die seit dem 1. Oktober 2002 gültig
ist, schafft neue Freiräume und stärkt zugleich die Eigenverantwortlichkeit
der Bau-herren und der am Bau Beteiligten in Hessen. Insgesamt wird
das Bauen dadurch einfacher, schneller und preisgünstiger. In Gebieten
mit Bebauungsplan kann ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren schneller
mit dem Bau begonnen werden. Der hessische Gesetzgeber erwartet eine
Kostenreduktion bei Ein- und Zweifamilien-häusern, bei Mehrfamilienhäusern
und einfachen Geberbebauten von 750 bis 2 500 € an Baugenehmigungsgebühren
und nochmals 750 bis 2 500 € an Gebühren für die Prüfung
der Standsicherheit.
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Gegen Investitionshindernisse
Die neue HBO
hört endlich auf mit der staat-lichen Überreglementierung.
Die baugeneh-migungsfreien Vorhaben werden deutlich er-weitert.
Eine Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude bis zur
Hochhausgrenze (22 m) und kleinere, gewerblich genutzte Gebäude
(bis 7 m Höhe) wird neu eingeführt. Diese Befreiung
gilt im Bereich qualifizierter Bebauungspläne und nur für
baurechtskon-forme (gemäß Bauordnungsrecht) Vorhaben.
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Vereinfachte
Baugenehmigungen erweitert
Die Art der Vorhaben, die der vereinfachten Baugenehmigung unterliegen,
wurden spürbar ausgedehnt. Die bauaufsichtliche Prüfung beschränkt
sich im wesentlichen auf das Bauplanungsrecht und auf Abweichungen vom
Bauordnungsrecht.
Das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren bleibt
Sonderbauten und Gebäuden mit mehr als 7 m und bis zu 22 m Höhe
(außer Wohnbauten bis zur Hochhaus-grenze von 22 m) vorbehalten.
Dreijährige
Wahlmöglichkeit
Eine so genannte Übergangsregelung, in den ersten drei Jahren
der HBO, ermög-licht obendrein allen Bauherrn, zwischen der Genehmigungsfreistellung,
dem ver-einfachten Baugenehmigungsverfahren bzw. dem herkömmlichen
Baugenehmi-gungsverfahren zu wählen. In dieser Zeit können
sich alle am Bau Beteiligten auf die neuen, eigenverantwortlichen Vorgaben
einstellen.
Diverse
bauaufsichtliche Prüfungen entfallen
Die alte bauaufsichtliche Prüfung entfällt. Sie
wird durch privatrechtliche Prüfungen ersetzt, die allerdings auf
das notwendige Maß reduziert werden. Auf die Prüfung des
Erschütterungsschutzes und des baulichen Arbeitsschutzes wird ganz
ver-zichtet. Für die Standsicherheit und den Brandschutz sowie
den Schall- und Wärmeschutz genügt in der Regel der bautechnische
Nachweis durch den Bau-vorlagen-Berechtigten. Dieser muss aber über
die entsprechende Qualifikation verfügen, um den Nachweis zu erstellen.
Ansonsten tritt ein Sachverständiger ein, der die Einhaltung der
bautechnischen Anforderungen bescheinigt. Diese Sachver-ständigen
sind in ihrem Zuständigkeitsbereich auch für die Bauüberwachung
ver-antwortlich.
Fazit: In Gebieten mit Bebauungsplan kann zukünftig ohne
umständliche Geneh-migungsverfahren schneller mit dem Bau begonnen
werden. Das spart dem Bau-herrn bares Geld und somit kostbare Zeit.
Die Praxis muss nun zeigen, ob die Chancen zum einfacheren, schnelleren
und billigeren Bauen auch tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.
Weitere infos unter: www.hessen.de/wirtschaft