Einfacher, schneller und billiger (16. 02. 03)
Die neue Hessische Bauordnung (HBO), die seit dem 1. Oktober 2002 gültig ist, schafft neue Freiräume und stärkt zugleich die Eigenverantwortlichkeit der Bau-herren und der am Bau Beteiligten in Hessen. Insgesamt wird das Bauen dadurch einfacher, schneller und preisgünstiger. In Gebieten mit Bebauungsplan kann ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren schneller mit dem Bau begonnen werden. Der hessische Gesetzgeber erwartet eine Kostenreduktion bei Ein- und Zweifamilien-häusern, bei Mehrfamilienhäusern und einfachen Geberbebauten von 750 bis 2 500 € an Baugenehmigungsgebühren und nochmals 750 bis 2 500 € an Gebühren für die Prüfung der Standsicherheit.

Gegen Investitionshindernisse
Die neue HBO hört endlich auf mit der staat-lichen Überreglementierung. Die baugeneh-migungsfreien Vorhaben werden deutlich er-weitert. Eine Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze (22 m) und kleinere, gewerblich genutzte Gebäude (bis 7 m Höhe) wird neu eingeführt. Diese Befreiung gilt im Bereich qualifizierter Bebauungspläne und nur für baurechtskon-forme (gemäß Bauordnungsrecht) Vorhaben.

Vereinfachte Baugenehmigungen erweitert
Die Art der Vorhaben, die der vereinfachten Baugenehmigung unterliegen, wurden spürbar ausgedehnt. Die bauaufsichtliche Prüfung beschränkt sich im wesentlichen auf das Bauplanungsrecht und auf Abweichungen vom Bauordnungsrecht.

Das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren bleibt Sonderbauten und Gebäuden mit mehr als 7 m und bis zu 22 m Höhe (außer Wohnbauten bis zur Hochhaus-grenze von 22 m) vorbehalten.

Dreijährige Wahlmöglichkeit
Eine so genannte Übergangsregelung, in den ersten drei Jahren der HBO, ermög-licht obendrein allen Bauherrn, zwischen der Genehmigungsfreistellung, dem ver-einfachten Baugenehmigungsverfahren bzw. dem herkömmlichen Baugenehmi-gungsverfahren zu wählen. In dieser Zeit können sich alle am Bau Beteiligten auf die neuen, eigenverantwortlichen Vorgaben einstellen.

Diverse bauaufsichtliche Prüfungen entfallen
Die alte bauaufsichtliche Prüfung entfällt. Sie wird durch privatrechtliche Prüfungen ersetzt, die allerdings auf das notwendige Maß reduziert werden. Auf die Prüfung des Erschütterungsschutzes und des baulichen Arbeitsschutzes wird ganz ver-zichtet. Für die Standsicherheit und den Brandschutz sowie den Schall- und Wärmeschutz genügt in der Regel der bautechnische Nachweis durch den Bau-vorlagen-Berechtigten. Dieser muss aber über die entsprechende Qualifikation verfügen, um den Nachweis zu erstellen. Ansonsten tritt ein Sachverständiger ein, der die Einhaltung der bautechnischen Anforderungen bescheinigt. Diese Sachver-ständigen sind in ihrem Zuständigkeitsbereich auch für die Bauüberwachung ver-antwortlich.

Fazit: In Gebieten mit Bebauungsplan kann zukünftig ohne umständliche Geneh-migungsverfahren schneller mit dem Bau begonnen werden. Das spart dem Bau-herrn bares Geld und somit kostbare Zeit. Die Praxis muss nun zeigen, ob die Chancen zum einfacheren, schnelleren und billigeren Bauen auch tatsächlich in die Tat umgesetzt werden.
Weitere infos unter: www.hessen.de/wirtschaft

 

Foto: umo