Partielle Rauchmelder-Pflicht (26. Februar 2006)
Rund 800 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, die Mehrzahl davon in Privathaushalten. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können zum Tode führen. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken schließlich. Der schrille Alarm des Rauchmelders warnt im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt den nötigen Vorsprung, sich und die Angehörigen in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte auch unabhängig von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel.

Nach Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen hat nun auch die Freie Hansestadt Hamburg eine Rauchmelderpflicht in ihre Landesbauordnung integriert. Denn nur in weniger als 10 Prozent der deutschen Haushalte gibt es die lebensrettenden Rauchmelder. Demzufolge schreibt Hamburg nach einer Änderung der Bauordnung künftig den Einbau von Rauchmeldern vor. So sind mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften alle Neubauten ab 2006 mit geeigneten Rauchmeldern auszustatten, und zwar in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen. Für bestehende Wohnungen gibt es je nach Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende 2009 oder 2010.

Aufklärungskampagnen haben nicht dazu geführt, freiwillig Rauchmelder in Wohnungen anzubringen. Bisher sind nur 8 Prozent der Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet. In den USA und Großbritannien dagegen sind Melder seit vielen Jahren Pflicht und eine Selbstverständlichkeit. Die Zahl der Brandtoten ist seither um 40 Prozent zurückgegangen. Verwenden sollte man in der Regel optische Rauchmelder, die folgende Qualitätsmerkmale erfüllen müssen:
- mit VdS-Prüfzeichen,
- mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung,
- mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung sowie
- der Rauch kann von allen Seiten gut in den Melder eindringen.
Weitere Infos: bvbf - Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
URL: www.bvbf-brandschutz.de