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Partielle
Rauchmelder-Pflicht (26. Februar 2006)
Rund 800 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden,
die Mehrzahl davon in Privathaushalten. Tödlich ist bei einem Brand
in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge
hochgiftigen Brandrauchs können zum Tode führen. Die Opfer werden
im Schlaf bewusstlos und ersticken schließlich. Der schrille Alarm
des Rauchmelders warnt im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt
den nötigen Vorsprung, sich und die Angehörigen in Sicherheit
zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Moderne Rauchmelder, die als
batteriebetriebene Geräte auch unabhängig von der Stromversorgung
funktionieren, erkennen selbst feinste Rauchpartikel.
Nach
Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen hat nun
auch die Freie Hansestadt Hamburg eine Rauchmelderpflicht in ihre Landesbauordnung
integriert. Denn nur in weniger als 10 Prozent der deutschen Haushalte
gibt es die lebensrettenden Rauchmelder. Demzufolge schreibt Hamburg nach
einer Änderung der Bauordnung künftig den Einbau von Rauchmeldern
vor. So sind mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften alle Neubauten ab
2006 mit geeigneten Rauchmeldern auszustatten, und zwar in Schlafräumen,
Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen. Für
bestehende Wohnungen gibt es je nach Bundesland eine Übergangsfrist
bis Ende 2009 oder 2010.
Aufklärungskampagnen
haben nicht dazu geführt, freiwillig Rauchmelder in Wohnungen
anzubringen. Bisher sind nur 8 Prozent der Wohnungen mit Rauchmeldern
ausgestattet. In den USA und Großbritannien dagegen sind Melder
seit vielen Jahren Pflicht und eine Selbstverständlichkeit. Die Zahl
der Brandtoten ist seither um 40 Prozent zurückgegangen. Verwenden
sollte man in der Regel optische Rauchmelder, die folgende Qualitätsmerkmale
erfüllen müssen:
- mit VdS-Prüfzeichen,
- mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung,
- mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung sowie
- der Rauch kann von allen Seiten gut in den Melder eindringen.
Weitere Infos: bvbf - Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
URL: www.bvbf-brandschutz.de
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