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Optimale Planung spart viel Zeit und Geld Jetzt kann es losgehen. Mit der Unterschrift im Notarvertrag geht das Grundstück in Ihr Eigentum über. Spätestens jetzt sollten Sie sich darüber im Klaren sein: Sie stehen vor einer Ihrer größten Investitionen. Deshalb ist ein Kassensturz unumgänglich. Stellen Sie in einem ersten Plan fest, was Ihre finanziellen Möglichkeiten hergeben, checken Sie diese ab. Mit diesen Vorstellungen gehen Sie zu einem Finanzexperten (z.B. Bausparkasse, Bank, Steuerberater), mit dessen Hilfe Sie diesen Plan überprüfen. Haben Sie das prinzipielle Okay für diesen Plan von Ihrem Finanzberater, halten Sie Ausschau nach möglichen Fördertöpfen. Erkundigen Sie sich nach den aktuellen Förderprogrammen von Bund, Ländern und Gemeinden. Schließlich haben Sie nichts zu verschenken. Da
Sie schon über ein Grundstück verfügen, suchen Sie sich
jetzt einen Architekten aus. Sie können auch problemlos aus unserer
Architektenliste den Architekten Ihres Landkreises auswählen. Steht
der Vorentwurf, also das Planungskonzept, bringen Sie Ihre Änderungswünsche
in einer gemeinsamen Beratung mit Architekten, Behörde, Statiker
und Fachingenieuren vor. Machen Sie Ihre Gesprächspartner auf kostensparende
Vorschläge aufmerksam, die in den Entwurf eingearbeitet werden können.
Jede Beratung ist durch eine Aktennotiz festzuhalten. Das sorgt von Anfang
an für Klarheit und Schutz für den Bauherrn und Architekten.
Die Vorentwurfszeichnungen sollten im Maßstab 1:500 bzw. 1:200 sein.
Zum Planungskonzept gehören des Weiteren der katasteramtliche Lageplan,
ein kurzer Erläuterungsbericht, die Berechnung des umbauten Raumes,
eine Kostenschätzung sowie die Berechnung der Wohn- und Nutzflächen. Haben Sie sich zum Bauen entschieden, ist es an der Zeit, den Bauantrag beim Bauordnungs- oder Bauamt zu stellen. Die Genehmigung Ihres Bauvorhabens wird auf der Grundlage des Bebauungsplanes erteilt, in dem Bauweise und Lage des Hauses beschrieben sind. Im Bauantrag sollten außerdem benannt werden: die Dachneigung, Sockelhöhe, äußere Hausgestaltung, Lageplan des Grundstückes und des Bauvorhabens, Entwässerungsantrag, Gas-, Wasser- und Elektroanschlüsse, Kanaleinlassplan sowie Art der Garage. Im
Unterkapitel "Unterlagen zum Bauantrag" erfahren Sie, welche
Unterlagen Sie für einen Bauantrag benötigen. Für das Genehmigungsverfahren
ist ein Bauvorlageberechtigter, in Ihrem Fall der Architekt, erforderlich.
Ihr Architekt stellt auch den Antrag bei der Baubehörde. Das Baugenehmigungsverfahren
ist in den Landesbauordnungen (LBOs) der Länder geregelt. Es kann
also regionale Unterschiede geben. Teilweise gibt es bereits Befreiungen
von der Baugenehmigungspflicht. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig
bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde. |
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